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Oldtimer
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Der Begriff Oldtimer, Oldie, oder auch Veteran bezeichnet ein Kraftfahrzeug
(insbesondere ein Automobil, einen Lastkraftwagen, einen Omnibus, ein
Motorrad oder einen Traktor), das älter als 30 Jahre ist. Bei jüngeren
Fahrzeugen ab einem Alter von etwa 20 Jahren ist auch der Begriff Youngtimer
gebräuchlich.
Oldtimer sind zumeist Sammlerstücke. Es muss sich nicht immer
um ein gut erhaltenes oder restauriertes Fahrzeug handeln, auch unrestaurierte
im Originalzustand belassene Autos und Motorräder gehören
dazu.
Begriffsherkunft
Ähnlich wie das deutsche Wort Handy und andere Falsche Freunde
bedeutete das Wort Oldtimer im Englischen ursprünglich etwas völlig
anderes, nämlich alter Mann oder Opa. Für Fahrzeuge vergangener
Epochen ist im Englischen vielmehr der Ausdruck classic car, vintage
car oder veteran(car) gebräuchlich.
Der Begriff Oldtimer ist an sich ein Oberbegriff und als solcher unscharf.
Der Begriff Veteran wird teilweise synonym mit Oldtimer benutzt, teilweise
bezeichnet er Fahrzeuge bis zum Baujahr 1918. Der Begriff Klassiker
etwa wird für Fahrzeuge bis zum Baujahr 1945 oder aber ab einem
Alter von manchmal 30, manchmal auch 40 Jahren benutzt. Fahrzeuge mit
einem Alter zwischen 20 und 30 Jahren werden als Youngtimer bezeichnet.
Genaue Begriffsdefinition finden sich aber dazu selten, teilweise tauchen
sie im Reglement der FIVA (Fédération Internationale des
Véhicules Anciens) und des DMSB (Deutscher Motor Sport Bund e.V.)
auf. Mitunter werden die vorgenannten Begriffe von Kfz-Versicherungen
zur Unterscheidung von Tarifgruppen benutzt, allerdings uneinheitlich.
Klassifizierung
Die international gebräuchliche Klassifizierung, wie sie etwa
von FIA, FIVA und nationalen Automobilclubs wie dem AvD verwendet wird,
ist wie folgt eingeteilt:
* Class A, Ancestor, vom Anbeginn bis 31. Dezember 1904
* Class B, Veteran, vom 1. Januar 1905 bis 31. Dezember 1918, auch Edwardians
(GB) oder Kaiserzeit (D) genannt
* Class C, Vintage, vom 1. Januar 1919 bis 31. Dezember 1930
* Class D, Post Vintage, vom 1. Januar 1931 bis 31. Dezember 1945
* Class E, Post War, vom 1. Januar 1946 bis 31. Dezember 1960
* Class F, Wirtschaftswunder, vom 1. Januar 1961 bis 31. Dezember 1970
* Class G, Youngtimer, vom 1. Januar 1971 bis 31. Dezember 1980
Eine Class H existiert derzeit noch nicht, man spricht, wie etwa beim
Int. Concours d'Elegance in Schwetzingen von Klassikern der Zukunft
- classics of the future.
Veteran
Die heute im allgemeinen Sprachgebrauch nur noch selten benutzte Bezeichnung
Veteran wurde bis in die 1960er und 1970er Jahre verwendet. Früher
war auch die Bezeichnung Schnauferl verbreitet, diese wird heute jedoch
als altbacken zumeist abgelehnt. Der Begriff Schnauferl leitet sich
vom Geräusch des Schnüffelventils ab, das bei alten Viertakt-Motoren
als Einlassventil verwendet wurde. Das typische Geräusch gab dem
im Jahr 1900 gegründeten Allgemeinen Schnauferl-Club ASC seinen
Namen, der heute der älteste existierende Oldtimer-Club in Deutschland
ist.
In Gesetzestexten spricht man in Österreich von Historischen Fahrzeugen.
Definition Oldtimer
Die in der deutschen Sprache verwendete Bezeichnung Oldtimer ist strenggenommen
als Scheinanglizismus zu bezeichnen. Im englischsprachigen Raum bezeichnet
old-timer einen älteren Menschen, oder genauer: einen Menschen,
der den Werten und Gegebenheiten älterer oder vergangener Zeiten
anhängt, und kaum je ein Fahrzeug. Verwendet wird der Begriff auch
in der Musik, etwa im Jazz, wo von Oldtime-Sound gesprochen wird. Auf
Englisch werden solche Autos vintage cars, classic cars oder antique
cars genannt.
Auch gesetzlich sind Definitionen notwendig: die Versicherungsanforderungen
alter Motorfahrzeuge unterscheiden sich von denen im Alltag verwendeter
Kfz, für welche die allgemeinen Services und TÜV/Plaketten-Überprüfungen
ausreichen sollten, und ebenso entwickelt sich die Technik stets weiter
(Sicherheit, Verbrauch, Abgas u.ä.). Einer entsprechenden Nachrüstung
von Oldtimern stehen - von Fall zu Fall unterschiedlich - grundsätzlich
zwei Arten von Hürden entgegen: Nostalgie bzw. Originalitätsanspruch
sowie Grenzen der Machbarkeit (abgesehen von Kosten). Andere Wirkungen
und Risiken machen andere Regeln nötig, u.a. bezüglich der
jährlich zulässigen Gesamtstrecke.
Deutschland
Als Oldtimer gelten in der Bundesrepublik Deutschland ab 1. März
2007 generell mindestens 30 Jahre alte Kfz: laut §2 Nr. 22 der
dann in Kraft tretenden Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV), die die
bisherige StVZO ablöst. Damit läuft dann auch die rechtliche
Anerkennung der Youngtimer aus.
Youngtimer: 07-Wechselkennzeichen
War bis 28. Februar 2007 für mindestens 20 Jahre alte Sammler-Fahrzeuge
möglich, zu erkennen an der roten 07er-Nummer (ORT-07123) ähnlich
dem roten 06er Händler-Kennzeichen (ORT-06123). Auf dieses spezielle
Wechselkennzeichen können mehrere Fahrzeuge eingetragen werden.
Die Steuer beträgt z. Z. pauschal pro Jahr für Kennzeichen
nur für Motorräder 46,02 EUR und für 07er Kennzeichen
für alle anderen Kfz 191,73 EUR.
Weiter gültig bleiben bereits unbefristet bewilligte 07er-Schilder
für Youngtimer. Mit Beginn 2007 verlieren jedoch auch nicht unbedingt
alle auf befristeten 07er-Kennzeichen eingetragene Fahrzeuge, die jünger
als 30 Jahre sind, diesen Status: Einige Bundesländer haben bereits
unabhängig von einer Befristung des Kennzeichens Bestandsschutz
für bis zu dem Stichtag eingetragene Fahrzeuge unter 30 Jahre garantiert.
Die Definition dazu in der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO: Gestattet
sind Probefahrten, Prüfungsfahrten durch Kfz-Sachverständige,
Überführungsfahrten, Fahrten zur Wartung und Reparatur sowie
An- und Abfahrten zu sowie die Teilnahme selbst an Veranstaltungen,
die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen
Kulturguts dienen. Dies ändert sich auch nach der neuen FZV nicht.
Das Kennzeichenpaar wird jeweils von einem Fahrzeug zum nächsten
Fahrzeug mitgenommen und gewechselt, zum selben Zeitpunkt darf nur jeweils
eines im Verkehr sein. Nicht statthaft ist der normale Alltags-Gebrauch
von Fahrzeugen mit 07er Wechsel-Kennzeichen. In vielen Städten
und Kreisen ist es schwierig zu erhalten, was mit Bedenken wegen Missbrauchs
gerechtfertigt wird. Jüngst aber (2004) sehen sich immer mehr Oldie-Liebhaber
bei Ämtern grundsätzlich abgewiesen, wenn das Fahrzeug nicht
bereits mindestens 30 Jahre alt ist oder zumindest einen gewissen Seltenheitswert
hat. Hiergegen konnte aber erfolgreich Widerspruch eingelegt werden.
Voraussetzungen für den Erwerb dieses Kennzeichens:
1. Der Youngtimer sollte nach der Intention des Gesetzgebers 20, darf
im Ausnahmefall (Raritätenstatus mit Gutachten) jünger oder
muss in seltenen Einzelfällen bei sehr hohen Stückzahlen der
Baureihe auch älter als 20 Jahre sein.
2. Das Fahrzeug muss vorübergehend stillgelegt sein (und entfällt
deshalb auch nach zwölf Monaten automatisch in den nachfolgenden
Statistiken des KBA Flensburg). Diese Stilllegung ist obligatorisch,
um eine verdeckte Doppelanmeldung zu verhindern.
3. In den einigen bekannten Erteilungsfällen musste (ungesetzlicherweise)
ein ganzjährig angemeldetes Alltagsfahrzeug nachgewiesen werden.
Bei Betrieb mit Saisonkennzeichen müssen sich zwei oder mehr Alltagsfahrzeuge
in ihren Zulassungsintervallen auf zwölf Monate ergänzen.
4. Einzelne Zulassungsstellen interpretieren die Funktion dieses Wechselkennzeichen
zur Einstiegshürde um und machen das Vorhandensein mindestens zweier
Oldies zur Bedingung (ebenfalls ungesetzlich). Auf der anderen Seite
der Hürde ist klar, dass mit 07er-Schildern bis zu zehn, auf Sonderantrag
beim zuständigen Regierungspräsidenten auch bis zu 20 Oldies
im Wechsel bewegt werden dürfen.
5. Das Kennzeichen selbst, nicht aber das/die einzelne/n Fahrzeug/e,
bedarf eines speziellen Versicherungsschutzes für Old- oder Youngtimer
(viele Versicherungen wollen Fotos von allen Seiten des Fahrzeugs, die
einen sammlungswürdigen Zustand oder zumindest eine Seltenheit
des Fahrzeuges belegen).
Die Zulassungsstelle (Stand: Januar 2006) berechnet 96 Euro Gebühr
+ 28 Euro für die Kennzeichen + 191,73 Euro pauschale Jahressteuer.
Hinzu kommen die Kosten für die Haftpflichtversicherung je nach
Anbieter und Fahrzeugen.
Oldtimer H-Autokennzeichen
In Deutschland genießen Besitzer von Oldtimern für ihre
Fahrzeuge steuerliche Vergünstigungen, zu erkennen am H am Ende
des Kfz-Kennzeichens (Formalbeispiel ORT-DE 1234 H), wobei das H für
historisch steht. Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein. Alle
Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 1969 gebaut bzw. erstzugelassen wurden,
sind auch von der Abgasuntersuchung befreit. Auch die Versicherungskosten
sind oftmals niedriger, soweit das Angemeldetsein eines weiteren normalen
Alltags-Fahrzeugs daraufhin deutet, dass der Oldie nur zum Vergnügen
unterhalten wird. Das H-Kennzeichen wird erst nach einer technischen
Untersuchung zugeteilt, in der der originale bzw. zeitgenössische
und gut erhaltene Zustand des Fahrzeugs bestätigt wird. Bei veränderten
Fahrzeugen (Leistungssteigerung, Fahrwerksumbauten) oder erkennbar alltäglich
abgerittenen Altfahrzeugen legen sich die technischen Prüfer oftmals
quer und verweigern den H-Status. Der Vorteil dieses Status liegt in
einer pauschalen Kfz-Steuer (2005: 191,73 Euro im Jahr), die nicht vom
Hubraum des Motors und dem Vorhandensein eines Katalysators abhängt.
Nach Angaben der Bundesregierung waren im Dezember 2006 deutschlandweit
152.817 Fahrzeuge mit H-Kennzeichen ausgestattet.
Österreich
Historisch ist laut Verkehrsminister-Erlass zur 26. Kraftfahrzeugsgesetz-Novelle
ein erhaltungswürdiges, nicht zur ständigen Verwendung bestimmtes
Fahrzeug in akzeptablem Erhaltungszustand
a) mit Baujahr 1955 oder davor, oder
b) das älter als 25 Jahre und in die vom Bundesminister für
Wissenschaft und Verkehr approbierte Liste der historischen Fahrzeuge
eingetragen ist. Sie enthält etwa keine Massenmodelle mit großer
Verbreitung auf dem Markt, auch wenn sie schon über 25 Jahre alt
sind (KFG-Erstfassung 1967, 26. Novelle 2005, Erlass 2006).
Spielraum: in Zweifelsfällen entscheidet der Minister, zur Entscheidungshilfe
gibt ein ehrenamtlicher ExpertInnenbeirat Empfehlungen: generell, etwa
für die oben erwähnte Fahrzeugliste (der Firma Eurotax), sowie
zu Einzelanträgen, wie für nicht aufgelistete Modelle oder
besondere Ausstattung. Erhaltungswürdig ist Originalität:
dazu müssen sich die Hauptbaugruppen im Originalzustand befinden.
Zubehör oder Ersatzteile dürfen bis 10 Jahre nach Erzeugung
des Kfz im Handel angeboten worden und müssen handelsüblich
oder werksnahe sein, dürfen den Originaleindruck nicht beeinträchtigen
und sind nachweispflichtig (Literatur, Prospekte, Fotos o.ä.).
Ein innerhalb dieser Grenzen veränderter Grundcharakter des Fahrzeugs
und seiner technischen Konstruktionsmerkmale führt entsprechend
dem Baujahr des betreffenden Teils zu einer Neueinstufung (bezüglich
entsprechend jüngerer, also strengerer einzuhaltender Bedingungen:
Sicherheit, Abgas usw.).
Gebrauch (...) Historische Kraftwagen dürfen nur an 120 Tagen
pro Jahr verwendet werden, historische Krafträder nur an 60 Tagen
pro Jahr. Über diese Verwendung sind fahrtenbuchartige Aufzeichnungen
zu führen und der Behörde auf Verlangen vorzulegen. Nachweis
ist möglich 1) über einen speziellen Versicherungsvertrag
sowie Hinterlegung der Kennzeichen bei der Behörde (kostengünstigste
Methode), 2) über Fahrtenschreiber oder Kontrollgerät, 3)
über ein bei einem Veteranenclub registriertes Fahrtenbuch. (Das
ist stets mitzuführen; ausführlicher Eintrag vorab, genaue
Daten unmittelbar nach der Fahrt; Organisationen: 4 Veteranenclubs sowie
die 2 größten Autofahrerclubs.)
Weiters u.a. zu beachten: EU-konforme Lärmgrenze von 89 dB(A),
sofern kein strengeres Kriterium gilt, und Begutachtung alle zwei Jahre.
Schweiz
In der Schweiz gelten Automobile je nach Kanton ab 25 oder 30 Jahren
als Veteranen. Ein Fahrzeug erhält jedoch nicht automatisch den
Veteranenstatus. Damit ein Oldtimer als Veteran eingetragen wird, muss
er sich bei der Motorfahrzeugkontrolle in besonders gutem Zustand präsentieren
und absolut original sein. Genaue Richtlinien punkto Zustand gibt es
indes nicht, es gilt offiziell das Kriterium erhaltenswert.
Konkret bedeutet dies, dass der Prüfungsexperte das Fahrzeug nur
als Veteran akzeptiert, wenn beispielsweise Schweissarbeiten an der
Karrosserie in sehr hoher Qualität durchgeführt wurden oder
wenn sämtliche Gummiteile ersetzt worden sind, die auch nur ansatzweise
Verschleiss aufweisen. Je nach Kanton und Experte liegt die Hürde
höher oder tiefer. Unter einer steuerlich begünstigten Veteranenzulassung
können je nach Kanton bis zu fünf oder zehn Fahrzeuge eingelöst
sein, der Fahrer darf jedoch nicht mehr als 3.000 km pro Jahr mit einem
solchen Fahrzeug zurücklegen. Veteranenfahrzeuge, die diese Bedingungen
erfüllen, müssen nur alle 6 Jahre im Verkehrsprüfzentrum
(Strassenverkehrsamt) zur Fahrzeugkontrolle (ansonsten alle 2 Jahre).
Fahrer von Veteranen sind nur dann dazu verpflichtet, Sicherheitsgurte
anzulegen, wenn ihre Fahrzeuge nach Mai 1972 (Einführung der Gurtpflicht)
in Verkehr gesetzt wurden. Sind jedoch Gurte montiert, müssen diese
auch angelegt werden.
Oldtimer
Zustandsnoten
Zur Klassifizierung von Oldtimern wird nachfolgendes Notensystem benutzt.
Zur Verwendung der Tendenzen (+ oder -) siehe unter Anmerkungen.
* Note 1
Der Zustand nach gerade vollendeter fotodokumentierter kompletter Automobilrestaurierung
durch einen Fachmann für genau den restaurierten Typ, der hierfür
mit hohem Aufwand exzellente Arbeit geleistet haben muss.
(Auf Englisch oftmals Body Off Restoration genannt: die
Karosse ist vom Fahrwerk hierzu getrennt gewesen, alle Achsen herausgenommen
worden. Letztlich ist jede Verschraubung usw. gelöst gewesen und
jedes Einzelteil inspiziert und überholt worden.)
Der Wagen ist wie neu oder sogar besser. Dazu gehören auch Matching
Numbers, d.h. der Nachweis, dass ein bestimmtes Fahrzeug mit genau
dem Motor und dem Getriebe vom Band lief, mit dem er jetzt angeboten
wird. Soweit nachvollziehbar gilt dies auch für alle übrigen
Teile (etwa beim Porsche 356 oder Aston Martin lässt sich eine
solche Aussage für weitere Teile treffen). Außerdem müssen
sowohl die Lackfarbe als auch die Farbe der Innenausstattung der Originalfarbe
entsprechen.
"Note Eins" ist ein äußerst seltener Zustand,
gewiss weitaus weniger häufig reell bewertet, als man ihn angepriesen
liest. Die Faustformel ist: nur einer von vier angebotenen verdient
die Eins. Häufiger Fehler falschbehaupteter Einser
ist das Hinzufügen von Chrom, wo original keiner war. Einzige Abweichung,
die zugelassen ist: das frühere Cadmieren; es wird heute aus Umweltschutzgründen
nicht mehr ausgeführt.
* Note 2
Zustand, wie ihn ein komplett restaurierter Wagen nach ca. 3 Jahren
pfleglichem Gebrauch hat. Zulässig sind Gebrauchsspuren in Form
von ausgebesserten Steinschlägen, Putzspuren im Lack, Spuren an
der Pedalerie. Auch den Zustand zwei erreicht man nach einer aufwendigen
Restaurierung, wobei an die Ausführungsqualität und die Originaltreue
hohe Anforderungen zu stellen sind. Verbesserungen, z.B. ein Getriebe
aus einem anderen Modell oder etwa ein anderer Vergaser bei VW-Boxermotoren
sind grundsätzlich zulässig, müssen aber unbedingt rückbaubar
sein. Auf keinen Fall darf ein Zustand 2-Wagen Rost aufweisen,
gleich in welchem Umfang oder ob er noch unsichtbar ist. Ein Zustand
2-Wagen hat eine frische Hauptuntersuchung.
* Note 3
Zustand, wie ihn ein total restaurierter Wagen nach ca. 10 Jahren pfleglichem
Gebrauch hat. Der augenfälligste Unterschied zur Note 2 besteht
in der Tatsache, dass Fahrzeuge im Zustand 3 Rost aufweisen dürfen.
Dieser darf jedoch auf keinen Fall an tragenden Teilen sein. Der Motor
sollte in Typ und Leistung (nicht im Baujahr) dem Motor des Originalfahrzeugs
entsprechen. Ist das nicht der Fall, kann dies als Indiz für einen
Zustand 4 gelten, nicht aber als Beweis. Der Zustand 3-Wagen
ist sofort gebrauchstauglich und verkehrssicher, und die Hauptuntersuchung
sollte in frühestens einem Jahr fällig sein.
* Note 4
Ein Zustand 4-Wagen ist nicht sofort gebrauchstüchtig,
aber rollfähig. Der Motor muss drehen. Es müssen alle Teile
für eine Restauration vorhanden sein. Die Hauptuntersuchung ist
abgelaufen. Für den Wert eines solchen Wagens ist entscheidend,
ob sich der Wagen auf dem Weg der Besserung oder auf dem
absteigenden Ast befindet. Zur erstgenannten Kategorie gehört
ein Fahrzeug, dessen Restaurierung bereits nennenswert begonnen hat.
Letzterer Gruppe gehören Fahrzeuge an, die über die Jahre
stetig abgenutzt wurden und auf diesem Weg in den Zustand 4 geraten
sind.
* Note 5
Fahrzeuge im Zustand 5 sind mit gerade noch vertretbarem Aufwand restaurierbar.
In der Regel werden diese Fahrzeuge als so genannte Teileträger
gehandelt (bzw. mit der Angabe zum Ausschlachten). Hier
hängt der Wert des Wagens maßgeblich von zwei Faktoren ab,
nämlich zum einen der Verfügbarkeit von Ersatzteilen und zum
anderen dem Maß der Schäden an der Bodengruppe oder an der
Karosserie. Fahrzeuge im Zustand 5 sind mehr wert, wenn die Versorgung
mit Teilen noch gut ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der
Hersteller eine gute Ersatzteileversorgung auch für Oldtimer hat,
oder wenn eine Szene aus Liebhabern und Händlern eine funktionierende
Ersatzteilversorgung sicherstellt, wie z.B. bei vielen englischen Fahrzeugen.
Auf ähnlich hohem Niveau befindet sich allerdings auch die Ersatzteilversorgung
durch BMW, Porsche und Mercedes-Benz für ihre alten Modelle. Im
Allgemeinen hat dies allerdings dann auch einen der Qualität der
Ersatzteilversorgung entsprechenden Preis zur Folge
Der Schrottwert stellt dabei keine Sockel-Linie für den Wert
dar, da es oftmals ideelle Gründe gibt, ein Fahrzeug zu erhalten
und nicht der (teilweise ökonomischeren) Metallverwertung zuzuführen.
Es kann dadurch die paradoxe Situation entstehen, dass ein Produkt durch
Aufwenden von Arbeit weniger wert geworden ist.
* Sondernote Unrestauriertes Original
Seit einiger Zeit setzt sich die Ansicht immer mehr durch, dass ein
Fahrzeug, das über Patina verfügt, und dessen
Erscheinung gleichsam von einer anderen Zeit berichtet, einen höheren
Wert genießen soll. Ein Wagen, der Zeitzeuge ist und eine Geschichte
erzählen kann, wird dann als unrestauriertes Original
bezeichnet. Obwohl, schon der Abnutzung wegen, nach den vorgenannten
Kriterien allenfalls eine Note von 3 oder 4 in Betracht kommt, erreichen
solche Fahrzeuge oft den Wert eines Wagens mit Zustand 2. Dies ist insbesondere
bei Fahrzeugen der Fall, die es zu einer gewissen Berühmtheit gebracht
haben, z.B. durch Fernsehauftritte, Rennsiege oder Rekordfahrten.
Diese Frage wird in den Clubs oftmals kontrovers diskutiert, weil
sich von einem behauptet wertvollen, unrestaurierten Wagen die Besitzer
von Wagen, die aufwendig mit hohen Kosten und viel Zeiteinsatz restauriert
wurden, provoziert fühlen: wie könne es sein, dass ein Auto
mit schlechter, alt gewordener Lackierung wertvoller sei als ein neu
lackierter Wagen? Das Argument ist: einen neuen Lack kann man beliebig
jederzeit kaufen, nicht jedoch den originalen, zeitlich passenden Neulack
zum Produktionszeitpunkt: der ist unersetzlich.
Anmerkungen
* Die Zustandsnoten, die ein Verkäufer angibt, entsprechen in
ihrer übergroßen Mehrzahl nicht dem tatsächlichen Zustand.
Insbesondere bleibt festzustellen, dass die Tendenzen (z.B.
2 minus) in Zustandsangaben oft eine Erfindung des Verkäufers sind
und benutzt werden, um den Ausgangspunkt für Verhandlungen festzulegen,
also eine Diskussion, dass ein Fahrzeug im behaupteten Zustand Zwei
minus in Wahrheit nur im Zustand drei oder vier ist, gar nicht
erst zulassen zu wollen. Innerhalb der Zustandsnoten gibt es dann Preisspannen,
die nach oben oder unten ausgenutzt werden können.
* Die Note 1 wird in aller Regel nicht offen gehandelt, wenn, dann
selten nur unter Insidern und Clubmitgliedern, da die Kosten, die erforderlich
sind, um einen Wagen auf Zustand Eins zu halten oder ihn gar wieder
in Zustand Eins zu versetzen, extrem hoch sind. Ein Einser-Besitzer
wird in aller Regel sein Auto lebenslang nicht mehr hergeben wollen,
Erbfälle sind daher der Regelfall für einen Besitzerwechsel.
* Obwohl einige Definitionen der Zustandsnote 2 mit denen des bundesdeutschen
H-Kennzeichens übereinstimmen, ist die Bewertung keineswegs
deckungsgleich. Tatsächlich gibt es mehr Übereinstimmungen
mit der Note 3: das frisch erhaltene H-Kennzeichen sichert einigermaßen
einen Zustand 3 ab, ist jedoch durchaus kein Nachweis, ein Fahrzeug
befinde sich im Zustand 2. Dies wird oftmals zwar der Fall sein, jedoch
oftmals auch nicht, weil nicht alle Details original sind. Fehlkäufe
angeblicher Zustand-Zwei-Fahrzeuge sind letztlich oft die teuersten
Käufe, wenn sich dann herausstellt, dass etliche Merkmale zur Originalität
nicht gegeben sind. Daher ist immer eine kundige Begleitung beim Kauf
anzuraten, wenn eigene Kompetenz beim Käufer fehlt. Experten sind
in den Markenclubs zu finden, oftmals mit höherem speziellen Wissensstand
als die mit breiter Basis arbeitenden Kraftfahrzeug-Sachverständigen
und Gutachter.
* Zustände können sich nur auf ein Fahrzeug im Ganzen beziehen
(also nicht im wesentlichen Zustand 2 oder Karosserie
Zustand 3).
* Der Wert eines Oldtimers ist von vielen wertbildenden Faktoren abhängig.
Die Wiederaufbau-Kosten sind dabei regelmäßig höher
als der Markt-Wert. Aus diesem Grund gibt es etwa für Zustand
1-Autos keinen signifikanten Markt. Als Faustformel für den
Wert eines Oldtimers gilt die 3-zu-1-Regel, die besagt,
dass man für drei Euro, die man in den Wagen investiert, bei einem
Verkauf nur einen zurückerhält. Zudem bleibt der Wert der
eigenen Arbeitskraft unberücksichtigt.
* Inzwischen hat sich, neben der bisher hauptsächlich behandelten
Originalitäs-Fraktion der Oldtimerszene, eine meist recht junge
und vitale Szene herausgebildet, die Oldtimer als einen Teil ihres Lebensstils
betrachten. Herausragend hier sicherlich die Rockabilly- und Hot-Rod
Szene, die mit Sicherheit einen bedeutenden Teil der, wenn auch zumeist
US-amerikanischen, Automobilgeschichte und -kultur repräsentiert.
Diese Szenen sind aufgrund ihrer subkulturellen Abgrenzung und fehlender
Vorschriftswerke eher zugänglich, wenn finanzielle Mittel weniger
im Vordergrund der Beschäftigung mit interessanten Fahrzeugen stehen.
Hier werden beispielsweise auch Oldtimer, die sich nicht im Originalzustand
befinden, gesucht und geschätzt. Meistens ist ein zeitgenössisches
Tuning von Fahrzeugen dabei durchaus Ziel von Umbauten und Leistungssteigerungen.
Bei der herkömmlichen Bewertung zur Vergabe eines H-Kennzeichens
wie auch von Oldtimerversicherungen wird diese wachsende Szene in Deutschland
bisher wenig beachtet und von den geltenden Regelungen meist das Gegenteil
erreicht. Hier besteht Nachholbedarf, da es nicht das Ziel einer Oldtimerpolitik
sein kann, ausschließlich die unangetasteten Elemente (wobei bei
restaurierten Fahrzeugen von unangetastet auch keine Rede
mehr sein kann) der Automobilgeschichte zu bewahren, sondern gerade
auch die verschiedenen Arten der Interpretation und intensiven Beschäftigung
mit Fahrzeugen in Subkulturen einen wertvollen Beitrag zur Fahrzeugkultur
leistet.
Veteranentreffen
Rund um den Globus finden zwischen Frühling und Herbst Veteranentreffen
statt. Bei diesen Ereignissen, die oftmals von einschlägigen Clubs
organisiert werden, können die Besitzer, die ja meist erheblichen
Aufwand für die Ersatzteilbeschaffung und Restaurierungsarbeit
hineingesteckt haben, ihre Oldtimer dem Publikum vorführen. Auch
die Fahrzeughersteller entdeckten in den vergangenen Jahren den Werbewert
der älteren Fahrzeuge ihrer Produktion, bauten Fahrzeug-Museen
auf und unterstützen (zumeist) die Marken-Clubs.
Artikel Oldtimer. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
Bearbeitungsstand: 6. Mai 2007, 11:59 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Oldtimer&oldid=31433661
(Abgerufen: 7. Mai 2007, 11:54 UTC)
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