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Lastkraftwagen
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Mit Lastkraftwagen bezeichnet man Kraftfahrzeuge, die vorwiegend zum
Transport von Gütern geeignet sind. Die übergeordnete Kategorie
ist Nutzfahrzeug, darüber Fahrzeug. Als Abkürzungen für
Lastkraftwagen werden Lkw und LKW verwendet.
Dieser Artikel befasst sich mit dem umgangssprachlichen Lastwagen oder
Laster (engl. lorry, am. truck). Ein solcher besteht im Allgemeinen
aus einem tragenden Chassis, meistens ein Leiterrahmen, einem geeigneten
Antrieb, einer Fahrerkabine und einem zum Tragen der Last bzw. Ladung
bestimmten Aufbau. Beschrieben werden sollen hier aber nur leichte,
mittelschwere und schwere LKW, nicht jedoch Fahrzeuge, die je nach Zulassung
sowohl als PKW als auch als LKW gelten können. Diese Kleinlaster
und Lieferwagen finden sich unter Kombinationskraftwagen, Kleintransporter,
Kastenwagen, Hochdachkombi und Pritschenwagen (engl. cargo-van, am.
pick-up (truck)).
Allgemeines
Lastkraftwagen sind dazu ausgelegt, selbst Lasten zu tragen und (optional
als Gliederzug) zusätzlich Anhänger zu ziehen oder sie sind
als Sattelschlepper (in Österreich: Sattelzugfahrzeug) gebaut.
Sattelschlepper sind, da ihnen selbst der zum Gütertransport bestimmte
Aufbau fehlt, bei der Güterbeförderung mit einem aufgesattelten
Anhänger (dem sog. Auflieger) verbunden und bilden mit diesem zusammen
einen Sattelzug. Davon zu unterscheiden sind Zugmaschinen, die zum Ziehen
konventioneller Anhänger bestimmt sind. Letztere hatten bis in
die 1960er Jahre eine größere Bedeutung, sind heute aber
im Bereich der Güterbeförderung praktisch nicht mehr zu finden
(abgesehen von Schausteller-Fahrzeugen und Schwertransportern).
Man unterscheidet je nach Position des Motors relativ zur Fahrerkabine
die Bauformen Langhauber (Motor vor der Fahrerkabine), Kurzhauber (Motor
zum Teil in die Fahrerkabine hinein verschoben) und Frontlenker (Motor
unter oder hinter der Fahrerkabine, also z. B. im Heck des Fahrzeuges
(Heckmotor) oder unter dessen Boden (Unterflurmotor)).
LKW
Link
Rechtliche Einordnung
LKW werden in der Regel nach ihrer Zulässigen Gesamtmasse (ZGM)
und der Anzahl ihrer Achsen unterteilt sowie nach ihrer Zweckbestimmung.
In Europa gibt es je nach Kraftfahrzeuggesetzgebung der einzelnen Staaten:
* Kleinlaster bis 3,5 Tonnen (t) max. ZGM
* Leichte LKW bis 7,5 t
* Mittelschwere LKW bis 12 t
* Schwere LKW (abgekürzt: SKW) in Schweden und Dänemark bis
60 t; in Deutschland als Hänger- oder Sattelzüge bis 40 t
(im Kombiverkehr bis 44 t)wobei eine Last von 8 Tonnen pro Achse nicht
überschritten werden darf, in Österreich: Solo-LKW bis 32
t, mit Anhänger: bis 40 t; in der Schweiz: seit 1. Januar 2005
bis 40 t; in den Niederlanden bis 50 t. Versuche mit größeren
Einheiten, den sog. EuroCombis in den Medien oft fälschlicherweise
Gigaliner genannt, was jedoch nur die Modellbezeichnung eines Aufbauherstellers
ist laufen in verschiedenen europäischen Staaten.
Um mit einem LKW fahren zu dürfen, benötigt man je nach ZGM
in Europa die Fahrerlaubnis der Klasse B (bis 3,5 t), C1 (bis 7,5 t)
oder C (mit Anhänger über 750 kg ZGM: C & C+E).
Rechtlich gibt es darüber hinaus sehr viele verschiedene Klassifikationen
von LKW. Sie richten sich außer nach dem Gewicht auch nach Bauart
und Nutzungsart und haben unterschiedliche Auswirkungen bezüglich
Kraftfahrzeug-Versicherung, Straßenverkehrsordnung, Mautpflicht,
Kraftfahrzeugsteuer und anderen Steuern. Beispielsweise besteht in vielen
Staaten ein Sonntags- und Feiertagsfahrverbot für LKW und in Österreich
ist nur bei LKW im Gegensatz zum PKW ein Vorsteuerabzug möglich.
In der Regel wird nach dem der Konstruktion nach vorgesehenen Einsatzgebiet
in Nahverkehrs- oder Verteiler-LKW (in der Regel kleinere Fahrzeuge
und meistens mit kleineren Fahrerhäusern ohne Schlafliegen) einerseits
und schwere Fernverkehrsfahrzeuge andererseits unterschieden. Dabei
ist die tatsächliche Nutzung beider Gattungen auch im jeweils anderen
Einsatzgebiet möglich, für die formale Unterscheidung aber
nicht maßgeblich. Allerdings hat die EU inzwischen für Fernverkehrsfahrten
erlaubt, dass der Fahrer nicht im Hotel, sondern auch im Wagen seine
Ruhezeit verbringen darf, wenn bestimmte Kabinengrößen und
Ausstattungen vorhanden sind. Die handelsüblichen Nahverkehrsführerhäuser
ohne Ruheliege, sind für den Fernverkehrsbetrieb ohne Hotelanbindung
nach der Liegestättenverordnung nicht mehr erlaubt. Dieselbe Verordnung
führte auch dazu, dass bei den von 1977 bis 1991 gebauten Volumenfahrzeugen
und den dazu existierenden sog. Topsleepern (Dachschlafkabinen)
die Benutzung während der Fahrt dann verboten wurde. Die Schlafkabine
als Alkovenaufbau oberhalb einer normalen, kurzen Nahverkehrskabine,
wurde verwendet, um bei gleicher Fahrzeuggesamtlänge eine längere
Ladelänge zu ermöglichen. Ab 1991 wurden die echten Nahverkehrskabinen
den großen Fernverkehr- Fahrerhäusern gleichgestellt und
nur die gesamte LKW-Länge bzw. die Ladefläche wurde festgeschrieben.
Inzwischen haben im Fernverkehr so genannte Euro-Sattelzüge mit
einer für sie typischen zweiachsigen Sattelzugmaschine und einem
dreiachsigen Sattelauflieger (Trailer) die klassischen Gliederzüge
in den Zulassungszahlen überholt. Der so genannte Euro-Lastzug
ist in seiner Größe, Ausstattung und seinem Gewicht von der
EU definiert und sein Betrieb ist in jedem EU-Mitgliedsland, aber auch
in jedem mit der EU assoziierten Staat erlaubt, egal wo in der EWR der
Lastzug tatsächlich zugelassen ist. Der Euro- bzw. EU-Lastzug (LKW)
darf als Gliederzug 18,75 m, als Sattelzug 16,50 m lang sein, bis zu
4,0 m hoch und ohne die Außenspiegel 2,55 m breit (Kühlzüge
bis 2,60 m). Diese LKW-Zulassungsvorschrift der EU muss in die jeweilige
nationale Gesetzgebung umgesetzt werden. Es gibt dauergültige Ausnahmen,
die sich aber von EWR- bzw. EU-Mitgliedstaat zu EWR- bzw. EU-Mitgliedsstatt
unterscheiden. So ist dem Gliederzug in Schweden ohne die Änderung
der anderen Maße eine Gesamtlänge von bis zu 26,50 m erlaubt
und ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 60 Tonnen. Mobilkrane
in Deutschland dürfen hingegen ohne die Änderung der anderen
Maße bis zu 3 Meter breit sein.
In der nicht mit der EU über den EWR-Vertrag assoziierten Schweiz
war das Gesamtgewicht von LKW auf 28 t begrenzt, seine Höhe auf
4 m und seine Breite ohne Spiegel auf 2,55 m. Erst seit dem 1. Januar
2005 dürfen in der Schweiz die LKW generell mit 40 Tonnen Gesamtgewicht
eingesetzt werden. Sattelzüge dürfen in der Schweiz, wie in
der EU bis zu 16,5 m und Gliederzüge wie in der EU bis zu 18,75
m lang sein. Allerdings ist die Länge von LKW auf Nebenstraßen
nicht selten auf unter 12 m begrenzt. Im grenzüberschreitenden
Verkehr waren schwerere Fahrzeuge jedoch bereits früher anzutreffen.
Anfänge des LKW-Baus
Am 1. Oktober 1896 baute Gottlieb Daimler, Begründer der Daimler-Motoren-Gesellschaft,
in Bad Cannstatt bei Stuttgart den ersten motorisierten Lastwagen mit
Namen Phönix vgl. Bild. Dieser hatte eine Nutzlast
von 1,5 Tonnen, einen 2-Zylinder-Viertaktmotor mit 1,06 Liter Hubraum
und eine Leistung von 4 PS, der eine Höchstgeschwindigkeit von
16 km/h erlaubte. Der LKW kostete 4.600 Goldmark und wurde nach London
verkauft. Weitere LKW-Typen mit bis zu 10 PS und bis zu 5 Tonnen Nutzlast
folgten. Es wurden auch motorisierte Feuerspritzen, eine fahrbare Säge-
und Spalt-Maschine mit Daimler-Motor, ein Beleuchtungswagen sowie Daimler-Lokomobile
zusammen mit Wilhelm Maybach entwickelt und gebaut.
Ebenfalls bereits in der Frühzeit des Lastwagenbaus aktiv war
ein weiterer Vater des Automobils, Carl Benz. Nachdem er
bereits 1895 einen Motoromnibus konstruiert hatte, stellte er im Jahr
1900 den ersten eigenen Lastwagen vor.
Ein weiterer bedeutender Pionier des Nutzfahrzeugbaus war Heinrich
Büssing, der 1903 in Braunschweig die Heinrich Büssing, Specialfabrik
für Motorlastwagen, Motoromnibusse und Motoren gründete und
noch im selben Jahr mit der Serienfertigung von Lastwagen begann. Die
Firma Büssing gilt auch als Erfinder der Luftfederung, des (vor
allem in Bussen heute noch verbreiteten) Unterflurmotors und des Gliederbusses.
Bald nach der Erfindung des Lastwagens entstand (analog
zum PKW-Bereich) eine Vielzahl von Nutzfahrzeugherstellern, von denen
die meisten nur im kleinen Umfang produzierten und häufig schon
nach wenigen Jahren wieder vom Markt verschwanden (siehe dazu Liste
der Nutzfahrzeughersteller und Geschichte der Nutzfahrzeugindustrie).
Lastkraftwagen als Arbeitsplatz im Nah- und Fernverkehr
Lastkraftwagen im Nahverkehr haben in der Regel nur eine kurze oder
mittellange Fahrerkabine mit Sitzen und wenig Stauraum. Prinzipiell
sind auch im Nah- und Verteilerverkehr alle Gewichtsklassen bis zum
40-Tonner vertreten, doch werden zumeist mittelschwere Fahrzeuge bis
12 Tonnen Gesamtgewicht wie auch besonders häufig 7,5-Tonner eingesetzt.
Zur geringeren Fahrzeuggröße korrespondierend verfügen
besonders letztere, oft auch durch den kleineren Motor, über ein
niedriger auf dem Chassis sitzendes, insgesamt kleineres Fahrerhaus
und sind auch weniger komfortabel ausgestattet als Fernverkehrsfahrzeuge.
Viele Fahrzeuge im Nahverkehr haben am Heck über eine hydraulische
Ladebordwand, die ein Auf- und Abladen auf Straßenniveau an Orten
ohne entsprechende Laderampen ermöglicht und im geschlossenen Zustand
wie eine Rückwand des Aufbaus fungiert oder diese z. T. ersetzt.
Auch diese leichten und mittelschweren Fahrzeuge werden häufig
mit Anhängern eingesetzt.
Im Fernverkehr verfügen Lastkraftwagen über größere
Fahrerkabinen mit hinter den Sitzen angebrachten Ruheliegen. Diese Fahrerkabinen,
auch Führerhaus bzw. Fahrerhaus genannt, haben seit Mitte der 1990er
Jahre auch häufig ein erhöhtes Dach, damit auch größere
Personen im Inneren aufrecht Stehen können und um zusätzlichen
Stauraum für persönliche Gegenstände des Fernfahrers
zu bieten. Da Kraftfahrzeuge im Fernverkehr häufig auch als Aufenthaltsraum
während der Stand- und Ruhezeiten dienen, ist die bessere Ausstattung
gegenüber den reinen Arbeitsplätzen der Nahverkehrsfahrzeuge
sinnvoll. Bei kleineren Nahverkehr-Fahrzeugen hingegen ist eine niedriger
eingebaute Fahrerkabine auch deshalb vorteilhaft, weil im Verteilerverkehr
ein häufiges Ein- und Aussteigen notwendig ist und der Fahrer so
häufig der Höhenunterschied zwischen Straßenniveau und
Fahrerhaus überwinden muss.
Antrieb, Fahrgestell und Bremsen
In Europa werden LKW oberhalb der Kleintransporter-Größe
von 3,5 Tonnen heute in der Regel von nach dem Viertakt-Prinzip arbeitenden,
wassergekühlten Dieselmotoren angetrieben, während in den
USA auch Vergaser- bzw. Benzinmotoren sehr verbreitet sind.
In den Anfängen des LKW-Baus waren Benzinmotoren üblich,
in Großbritannien wurden auch bis in die 1930er Jahre häufiger
dampfbetriebene Lastwagen verwendet. Daneben gab es bereits in der Zeit
um den Ersten Weltkrieg auch Verteiler-Lastwagen mit Elektroantrieb.
In den 1920er Jahren erschienen erste Dieselmotoren, die sich aufgrund
geringerer Kraftstoffverbräuche und somit Unterhaltskosten im Nutzfahrzeugbau
schnell durchsetzten. Diese gab es über mehrere Jahrzehnte hinweg
parallel wassergekühlt und luftgekühlt (letzteres in Deutschland
vor allem von Magirus-Deutz) sowie nach dem Viertakt-Verfahren und nach
dem Zweitakt-Verfahren arbeitend (letztere in Deutschland langjährig
z. B. von Krupp). Ebenso gab es in Serie gebaute Lastwagen mit Dampf-
und Holzvergaser-Antrieb, die jedoch insgesamt keine hohen Marktanteile
erreichten. Letztere wurden aufgrund von Brennstoffknappheit in größerer
Zahl vor allem in der Zeit des Zweiten Weltkrieges und den unmittelbar
nachfolgenden Jahren verwendet. In den 1960er Jahren gab es Experimentalfahrzeuge
verschiedener Hersteller mit Gasturbinen, die jedoch nie in Serie gingen,
da sich der gewaltige Luftbedarf solcher Antriebe im modernen Verkehr
nicht sichern lässt, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden.
Heute hat sich, abgesehen von besonderen Verwendungen in besonders
kalten Gegenden der Welt, der Dieselmotor als Antriebsquelle in LKW
durchgesetzt.
LKW-Bremsen werden mit Druckluft betätigt (so genannte Fremdkraftbremsen).
Damit ist die erzielbare Bremskraft nicht von der Fußkraft des
Fahrers abhängig, sondern nur mehr vom Weg, den das Bremspedal
nach unten gedrückt wird. Bei der Handbremse (Feststellbremse)
Pedalkraft und im Unterschied zum PKW wird diese Bremse durch eine Druckbeaufschlagung
des Bremszylinders gelöst. Damit ist bei einem Defekt (Druckverlust)
ein völliges Bremsversagen ausgeschlossen - das Fahrzeug bleibt
automatisch stehen. Seit den 1980er Jahren müssen die Fahrzeuge
ein Antiblockiersystem (ABS) haben. Während bis weit in die 1990er
Jahre Trommelbremsen für Lastwagen und Anhänger Standard waren,
finden sich seit Mitte der 90er Jahre auch bei schweren Lastwagen und
auch Anhängern zunehmend Scheibenbremsen.
Ergänzend und um den bei den hohen zu bewältigenden Gewichten
starken Verschleiß der mechanisch direkt auf die Räder wirkenden
Bremsen zu verringern kommt die Bremskraft des Motors regelmäßig
zum Einsatz, besonders auf längeren Gefällestrecken. Besonders
bei Einsatzgebieten in Mittel- oder Hochgebirgen sind schwere Lastwagen
häufig mit einer zusätzlichen, fast verschleißfreien
Bremse, einem so genannten Retarder, ausgestattet.
Die Federung erfolgte lange Zeit üblicherweise durch Blattfedern.
Seit Ende der 60er Jahre etablierten sich nach und nach Luftfedern,
die auch eine Niveauregulierung erlauben, wichtig etwa beim Aufnehmen
und Absetzen von Wechselbehältern. Bei Baufahrzeugen ist die Blattfederung,
die auf Dauer höheren Belastungen standhält, auch heute noch
üblich.
Fahrgestelle von LKW sind normalerweise in Rahmenbauweise ausgeführt.
Auf diesen Rahmen werden die verschiedenen Aufbauten aufgesetzt. Es
gibt für spezielle Einsatzzwecke auch Zentralrohrrahmen, die sehr
weit zum Boden herunterreichen, beispielsweise für Getränketransporter.
In den letzten Jahren gab es verschiedene technische Verbesserungen,
z. B. automatisierte Getriebe, die den Fahrern die Arbeit wesentlich
erleichtern, und bei den Bremsen (Scheibenbremsen statt Trommelbremsen),
um die Sicherheit der Schwerfahrzeuge durch kürzere Bremswege zu
erhöhen. Im Bereich der Motoren lag der Schwerpunkt jahrzehntelang
vor allem in der Leistungssteigerung, die teilweise sogar vom Gesetzgeber
vorgeschrieben wurde, sowie der Verbrauchsreduktion. Seit den 1990er
Jahren spielt auch der Schadstoffausstoß (u.a. durch Einführung
der Abgas-Euronormen) in der Weiterentwicklung der Nutzfahrzeugmotoren
eine zunehmende Rolle. Bessere Abgaswerte müssen dabei durch etwas
höheren Verbrauch erkauft werden, was der Gesetzgeber durch eine
entsprechende Steuergesetzgebung, die bessere Abgaswerte begünstigt,
zu kompensieren versucht.
Achsen und Bereifung
Je nach Größe haben LKW üblicherweise zwei, drei oder
vier Achsen, wobei im Regelfall eine oder bei drei- und vierachsigen
Fahrzeugen auch beide hinteren Achsen angetrieben werden können
und die erste, bei vierachsigen Fahrzeugen auch die beiden vorderen
lenkbar sind. In seltenen Fällen können auch hintere Achsen
mitgelenkt sein, wobei die Antriebsachsen regelmäßig nicht
lenkbar sind. Es gibt wie bei Personenwagen auch LKW mit Allradantrieb,
im gewerblichen Verkehr vor allem bei Baufahrzeugen, ansonsten vor allem
bei Militär- sowie teilweise Feuerwehr- und Sonderfahrzeugen.
Man unterscheidet die Achsarten nach Lenkachse, Triebachse und Zusatzachse(n),
worunter auch die Achsen eines Anhängers oder Sattelzug-Aufliegers
fallen.
* Die Lenkachse hat die Aufgabe, den gesamten LKW zu führen und
gerade auch beim Gliederzug gewaltige Bremskräfte zu übertragen.
Sie wird mit Reifen versehen, die ein ausgeprägtes Längsprofil
und mäßig ausgelegte Quer-Rillen haben.
* Die Triebachse trägt die größte Achslast. Sie überträgt
neben der Antriebskraft bei ausgelasteten Sattelzügen auch die
größte Bremskraft. Auf ihren Rädern kommen daher Reifen
zum Einsatz, die ein ausgeprägtes stollenartiges Profil aufweisen
- oft mit M+S-Kennung (Winterprofil).
* Zusatzachsen können als Schleppachse, Nachlaufachse oder Vorlaufachse
die Aufgabe haben, das Gewicht des Fahrzeuges zu verteilen und mehr
Bremsleistung zu übertragen. Ist die Zusatzachse zwischen der Lenkachse
und der Triebachse angebracht, spricht man von einer Vorlaufachse. Zur
Verbesserung des Wendekreises kann eine Vorlaufachse auch als Lenkachse
konstruiert sein. Ist die Zusatzachse hinter der Triebachse angebracht,
spricht man von einer Nachlaufachse. Hier werden Reifen mit einem Schlangen-
oder Zick-Zack-Profil benutzt.
* Eine Liftachse ist eine anhebbare Zusatzachse, die nur bei schwerer
Beladung abgesenkt wird, um das Fahrzeuggewicht gleichmäßiger
auf den Untergrund zu verteilen. Bei geringer oder ohne Beladung wird
diese Achse angehoben, um Verschleiß, vor allem an den Reifen,
zu verhindern.
Die Bereifung eines LKW erfolgt je nach Achse, das heißt es gibt
unterschiedliche Grundprofile, je nach Achsart. Während Lenkachsen
einfach bereift sind, werden an LKW-Triebachsen hauptsächlich Zwillingsreifen
verwendet. Dazu werden jeweils zwei Räder miteinander verschraubt.
Spezielle Geländefahrzeuge haben auch auf der Hinterachse meist
nur eine Single-Bereifung.
Im Gegensatz zum PKW ist ein LKW oft mit einem Ganzjahresreifen ausgerüstet
und hat keine unterschiedliche Bereifung für Sommer und Winter.
Die Reifen eines LKW unterliegen wegen ihres großen Durchmessers
und der geringeren Geschwindigkeit des LKW kleineren Drehzahlen. Das
Erfordernis der härteren Mischung für höhere Geschwindigkeiten
stellt sich damit nicht, aber die eines groberen Profils, das bei Schnee
besser greift. Bleibt ein LKW im Winter auf glatter Fahrbahn stecken,
so kann dies daran liegen, dass er auf Sommerreifen unterwegs ist, oder
dass er nur sehr leicht oder gar überhaupt nicht beladen ist. Gibt
der Fahrer zu viel Gas, drehen die Räder durch und er hat damit
nur mehr einen geringen Kraftschluss zwischen Rad und Fahrbahn. Ein
verantwortungsbewusster Fahrer zieht in diesem Fall Schneeketten auf
oder bricht die Fahrt rechtzeitig ab.
Es gibt auch LKW als Spezialfahrzeuge, die zusätzliche Radsätze
haben, um damit auf Eisenbahnschienen fahren zu können. Man spricht
dann von einem Zweiwegefahrzeug.
Aufbauarten
Je nach Einsatzzweck, besonders im Hinblick auf spezielle Eigenschaften
der Ladegüter, hat sich im Laufe der Zeit eine Vielzahl verschiedener
Aufbauarten entwickelt. Den Nutzungsmöglichkeiten sind dabei prinzipiell
nur durch die maximalen Außenabmessungen und Gesamtgewichte Grenzen
gesetzt. Grob kann unterschieden werden nach weitgehend universell einsetzbaren
Standardaufbauten und nach Sonderaufbauten für spezielle Güterarten,
für spezielle Arbeitsaufgaben sowie für andere Zwecke als
den gewerblichen Gütertransport.
Standardaufbauten
Einige gängige Aufbauformen für Massengüter bzw. vielfältige
Einsatzmöglichkeiten sind heute weitgehend standardisiert bzw.
haben sich zumindest in der Grundkonstruktion weitgehend identisch durchgesetzt.
Hierzu zählen feste, offene Ladeflächen (sog. Pritschen),
geschlossene Kästen und Tankaufbauten, welche es jeweils bereits
zu Zeiten der Pferdekutschen gab. Zusätzlich etabliert haben sich
seit langem Kipperfahrzeuge (überwiegend zum Einsatz in der Bauwirtschaft)
mit als kippbare Pritschen oder Mulden ausgeführten Aufbauten,
Isolier- und Kühlaufbauten sowie Chassis zur Aufnahme austauschbarer
Behälter wie etwa Container. Diese sind (mit Ausnahme der kippbaren
Pritschen) auch bei Eisenbahn-Güterwagen zu finden. Eine exakt
trennscharfe Definition von Standardaufbauten ist zwar nicht möglich,
aber sie können einerseits nach ihrer Verbreitung, andererseits
nach ihrem Spezialisierungsgrad, also der Eignung zum Transport vieler
unterschiedlicher (und nicht nur einiger weniger) Güterarten, abgegrenzt
werden:
* Pritschenaufbau: Die einfachste und gleichzeitig universell
verwendbare Aufbauform ist die Pritsche, ursprünglich eine einfache
ebene Plattform ohne Seitenwände als Ladefläche über
dem Fahrgestell (die in seltenen Fällen auch heute noch zu finden
ist). Um ein Herunterrutschen oder Herunterfallen der Ladung während
der Fahrt zu verhindern, werden Pritschen seit langem fast immer mit
flachen Bordwänden versehen. In der Regel sind die Bordwände
seitlich und hinten zwecks einfacherer Be- und Entladung umklappbar,
während die Bordwand nach vorne fest installiert ist, und etwa
bei starken Bremsungen ein Aufschlagen der Ladung auf das Fahrerhaus
verhindert. In der Verwaltungssprache wird diese Form auch als offener
Kasten bezeichnet. Zumeist werden Pritschenaufbauten heute mit
einer durch ein Plangestell (dem so genannten Spriegel) getragenen LKW-Plane
ergänzt, die den Laderaum nach vorne, hinten, seitlich und nach
oben umschließt, aber seitlich sowie hinten geöffnet werden
kann. Dies ermöglicht einen bedingten Schutz der Ladung gegen äußere
Einflüsse wie z. B. die Witterung. Beim ausschließlichen
Transport witterungsunempfindlicher Güter werden teilweise auch
Pritschenfahrzeuge ohne Planen eingesetzt.
* Kipper: oben offener Aufbau mit nach hinten und/oder zur
Seite kippbarer Pritsche (mit zu öffnenden Seitenwänden) oder
nach hinten kippbarer Mulde mit seitlich festen, meist hoch aufragenden
Wänden; diese LKW dienen vorwiegend zum Transport von witterungsunempfindlichen
Schüttgütern wie Sand oder Erdaushub. Mulden sind heute fast
nur noch in der Ausführung als Sattelzug mit Auflieger und darauf
befindlicher Kippmulde zu finden. Als Sonderform zum Transport empfindlicherer
Güter wie z. B. Getreide werden teilweise auch geschlossene Kästen
mit Dachöffnungen zum Beladen versehen und kippbar ausgeführt
oder offene Aufbauten mit Planen oder Wagendecken versehen, diese sind
eigentlich aber den Sonderaufbauten zuzurechnen.
* Geschlossener Kasten: Die Ladefläche ist vollständig mit
festen Wänden umschlossen und überdacht. Überwiegend
ist nur die Rückseite in Form von Türen ausgeführt, die
Seitenwände sind fest. Seltener sind auch Türen in den Seiten
oder diese komplett aufklappbar ausgeführt. Unterarten sind:
o Kastenwagen: Der rundum geschlossene und überdachte Laderaum
ist mit dem Führerhaus verbunden bzw. als eine Einheit mit dem
Führerhaus ausgeführt. In Deutschland ist diese Bauart heute
nur noch bei Kleintransportern und Lieferwagen üblich. Bis etwa
Anfang der 1970er Jahre war sie aber auch bei LKW weit verbreitet, insbesondere
bei Möbelwagen. Diese Aufbauart entfiel mit dem Aufkommen kippbarer
LKW-Fahrerhäuser, da ein Kippen des Fahrerhauses bei einem damit
fest verbundenen Aufbau nicht möglich ist.
o Kofferaufbau: In der heute üblichen, wegen ihrer auch äußerlich
separaten Form als Koffer bezeichnete Bauform ist der kastenförmig
ausgeführte, rundum geschlossene und überdachte Laderaum nicht
mit dem Führerhaus verbunden, sondern nur auf das Chassis aufgesetzt.
o Kühlwagen: Zum Transport leicht verderblicher oder aufgrund ihrer
chemischen Eigenschaften an bestimmte Aufbewahrungstemperaturen gebundener
Ware werden in der Regel Kasten- oder Kofferaufbauten verwendet, die
zusätzlich mit einem Kühlaggregat und einer Isolierung ausgestattet
sind. Seltener werden auch Tankwagen mit Kühlaggregaten ausgestattet,
diese werden im allgemeinen Sprachgebrauch aber nicht als Kühlwagen
bezeichnet.
* Tankaufbau: Tankwagen dienen zum Transport von losen, also
nicht in Kanistern, Fässern o. ä. abgefüllten Flüssigkeiten,
die in der Regel in größeren Mengen sortenrein transportiert
werden sollen. Tankaufbauten bestehen aus einer oder mehreren Kammern,
auch letztere erscheinen nach außen aber wie ein einziger, zusammenhängender
Aufbau. Beladen werden sie in der Regel durch Deckel von oben, entladen
entweder durch Schläuche und Pumpen von oben oder (häufiger)
durch Armaturen mit Auslaufhähnen und Schlauchkupplungen seitlich
bzw. nach unten. Zu den Tankfahrzeugen zählen auch Tankaufbauten
für flüssige oder unter Druck stehende, komprimierte Gase.
* Trägersysteme für Wechselaufbauten: Seit Ende der
1960er Jahre hat sich (ursprünglich aus den USA kommend) die Verwendung
von Fahrzeugen mit austauschbaren Aufbauten verbreitet. Dafür wird
das LKW-Chassis mit im Abstand zueinander sowie in ihrer Form genormten
Aufnahmevorrichtungen versehen, die ihre Gegenstücke in ebenfalls
genormten, austauschbaren Behältern finden:
o Containerchassis: Diese Konstruktion dient zur Arretierung von ISO-Containern,
die sich auch auf Eisenbahn-Containerrwaggons transportieren lassen,
im internationalen Verkehr aber vor allem auf Schiffen befördert
werden und mit denen mittlerweile ein Großteil des Welthandels
abgewickelt wird. Neben diesen weltweit genormten Containern gibt es
noch andere Containersysteme, in Deutschland z.B. Bahncontainer der
Deutschen Bahn AG, die prinzipiell ähnlich funktionieren und auch
auf einer Normung von Behältern und Trägersystemen beruhen.
Als dem Container ähnelndes, jedoch im Binnenland noch universeller
einsetzbares System hat sich in den letzten Jahrzehnten etabliert das...
o Wechselbrücken-Systeme (engl. Swap-Bodies) mit überwiegendem
Einsatz in Deutschland und teilweise in Westeuropa: Dabei handelt es
sich wie bei Containern um genormte Systeme von Träger-Fahrgestellen
(LKW-Chassis oder Eisenbahnwagen) und aufsetzbaren, auswechselbaren
Behältern. Im Unterschied zu den genormten Standard-Containern
haben diese Wechselbehälter oder Wechselbrücken eigene, ein-
und ausklappbare Stützen, weshalb sie im LKW-Verkehr auch ohne
Hilfe von Containerkränen an beliebigen Orten auf- und abgesetzt
werden können. Außerdem bieten sie einen auf europäische
Maße abgestimmten Innenraum, der etwas größer ist als
der des auf US-amerikanische Maße und Bedürfnisse zugeschnittenen
20-Fuß-Containers.
o Wechselladerfahrzeug: Eingesetzt zum Transport von Abrollcontainern
(nicht zu verwechseln mit ISO-Containern) oder mobilen Absetzmulden,
z. B. für die Entsorgung von Sperrmüll oder Bauschutt.
o Mobiler: Hierbei handelt es sich um eine Sonderform des Wechselladerfahrzeugs
mit einer horizontalen Umschlagtechnik für den kombinierten Verkehr
Schiene/Straße.
Sonderaufbauten zum Hauptverwendungszweck der gewerblichen Güterbeförderung
Ergänzend zu den in ihrer Grundkonstruktion bzw. Eignung weitgehend
identischen und für eine größere Zahl unterschiedlicher
Waren geeigneten Standardaufbauten haben sich noch eine Vielzahl von
Sonderaufbauten herausgebildet, die für bestimmte Ladegüter
prädestiniert sind. Diese sind in der Regel aufgrund der speziellen
Eigenschaften dieser Güter entstanden, da sie sich für diese
Güter zumindest zu einer rationellen und kostengünstigen Transportabwicklung
als sinnvoll erwiesen haben. Als wichtigste Ausprägungen sind zu
nennen:
* Autotransporter: zum Transport von Fahrzeugen
* Betonmischer: zum Transport von verarbeitungsfertigem Beton zu Baustellen
* Glastransporter: Spezialkonstruktion zum Transport von Glasscheiben
* Langmaterial-Fahrzeuge: für überlanges Ladegut wie etwa
Stahlträger (diese sind den normalen Pritschenfahrzeugen konstruktiv
noch relativ nah)
* Langholztransporter: Sonderform des Langmaterial-Fahrzeugs, bei dem
Zugfahrzeug und Nachläufer häufig nur durch eine Steuerleine
und nicht durch ein festes Chassis verbunden sind; die Verbindung entsteht
durch die entsprechend gesicherten Holzstämme selbst
* Siloaufbau: für pulverförmige und rieselfähige Schüttgüter,
oft kombiniert mit einer Aufstellvorrichtung zum Kippen des Behälters
zur Entleerung
* Tieflader sowie Großraum- und Schwertransporter: Diese überschreiten
häufig die vorgeschriebenen Maximalmaße oder -gewichte und
bedürfen daher spezieller Genehmigungen. Der größte
Schwertransporter ist der Scheuerle LS 250 Heuler, der z.
B. durch die Bahntochter Heavy Cargo + Service für Transformatoren-Transporte
eingesetzt wird.
* Viehtransporter bzw. Verschlagwagen: zum Transport lebender Tiere
Weitere Sonderaufbauten
Darüber hinaus sollen der Vollständigkeit halber noch einige
weitere Sonderaufbauten erwähnt werden, bei denen der gewerbliche
Warentransport, entgegen der obigen Grundsatzdefinition des Lastkraftwagens,
jedoch nicht der Haupteinsatzzweck ist bzw. überhaupt keine Rolle
spielt. Diese Fahrzeuge fallen landläufig in sofern auch unter
den Begriff des LKW, weil in der Regel LKW-Chassis als Basis für
diese speziellen Sonderfahrzeuge dienen. Exemplarisch für eine
Vielzahl weiterer Varianten sind zu nennen:
* Abschleppwagen: zum Bergen liegengebliebener Fahrzeuge
* Autokran: zum Heben schwerer Lasten beim Be- und Entladen von
Fahrzeugen, außerdem auch an Baustellen und bei Bergungsarbeiten
nach Unfällen
* Expeditionsmobil: LKW mit Wohnaufbau für Reisen in wenig
erschlossene Länder/Gegenden
* Fahrende Arbeitsmaschinen: Hierbei handelt es sich um auf LKW-Chassis
montierte Arbeitsmaschinen wie Sägen, Bohrausrüstungen, etc.,
die mobil einsetzbar sein sollen.
* Gelenkmast: sehr variable, auch als Kran einsetzbare Hubarbeits-
bzw. Hubrettungsbühne zum Erreichen großer Höhen bzw.
von Stellen, die mit Hubsteigern oder Drehleitern nicht zugänglich
sind
* Hubsteiger: fahrbare Arbeitsbühne zum Erreichen von Straßenlaternen,
Oberleitungen, Schilderbrücken usw.
* Kehrmaschine: zur Straßenreinigung
* Mannschaftstransportwagen: Beim Militär und bei der Polizei
werden neben Bussen teilweise auch LKW mit Sitzplätze auf der Ladefläche
ausgestattet, um Personen zu transportieren. Mannschaftstransportwagen
werden auch zu zivilen Zwecken eingesetzt, z. B. wenn in unwegsamem
Gelände viele Personen transportiert werden müssen (z. B.
im Bergbau).
* mobile Küche/Feldküche: zur Verpflegung von Menschen
außerhalb geeigneter fester Einrichtungen (z. B. im Gelände),
hauptsächlich beim Militär und bei Hilfsorganisationen
* Müllwagen: zur Müllabfuhr
* Pumpwagen: Aufbau aus Pumpe und langen Schläuchen und/oder
Rohren zum Pumpen von Flüssigkeiten (z. B. von flüssigem Zement)
* Räum- und Streufahrzeug: im Winterdienst zur Befreiung
von Straßen von Eis und Schnee
* Saugwagen: Diese Sonderform des Tankwagens dient zum Entleeren
von Schlamm- und Sickergruben.
* Sprengwagen: Diese weitere Sonderform des Tankwagens kann zur
Straßenreinigung und zur Bewässerung verwendet werden.
* Turmwagen: wie der Hubsteiger zum Erreichen von Straßenlaternen,
Oberleitungen, Schilderbrücken usw.
* Ü-Wagen: Übertragungswagen von Rundfunksendern
* Verkaufswagen: zum Straßenverkauf von z. B. Lebensmitteln
* Wasserwerfer: Fahrzeug der Polizei, das eingesetzt wird um
Menschengruppen unter Kontrolle zu halten.
Diese Liste muss prinzipiell unvollständig bleiben, da im Grunde
nahezu jegliches technische Gerät bzw. nahezu jegliche Konstruktion
bis zu einer bestimmten Größe und bis zu einem bestimmten
Gewicht auf einen LKW gebaut werden kann, um mobil einsetzbar zu sein.
Eine Vielzahl von Sonderaufbauten gibt es z. B. für:
* Feuerwehren (siehe unter Feuerwehrfahrzeuge, Feuerwehrfahrzeuge
in Deutschland, in Österreich und in der Schweiz),
* andere Hilfsdienste wie THW und Rotes Kreuz,
* das Militär (siehe unter Militärfahrzeuge),
* Kommunen, andere Behörden und öffentliche Verwaltungen,
* die Bauwirtschaft,
* Bergbau- und Ölförderunternehmen sowie
* Entsorgungsbetriebe.
Es gibt eigentlich nichts, was es nicht gibt vom fahrbaren Bienenstock
bis zum mobilen Aktenvernichter.
Aufgrund der Vielfalt der denkbaren Aufbauvarianten wird der Aufbau
meist nicht vom LKW-Hersteller selbst sondern von anderen, hierauf spezialisierten
Firmen durchgeführt. Neben einigen großen, international
tätigen Herstellern haben sich hier bis in die Gegenwart eine Vielzahl
von mittelständischen Unternehmen, die sich häufig auf spezielle
Aufbauten konzentriert haben sowie Wartung und Instandsetzung für
die meisten Aufbauformen anbieten, als Anbieter gehalten.
LKW als Werbeträger
Nicht zu unterschätzen ist ferner die Wirkung von LKW als Werbeträger:
Durch ihren Einsatz im Verkehr auf öffentlichen Straßen und
Plätzen werden sie von vielen Menschen gesehen. Daher liegt es
nahe, die ohnehin vorhandenen und für Jedermann sichtbaren Außenflächen
insbesondere des LKW-Aufbaus für Werbung zu nutzen, um durch entsprechende
Beschriftungen Aufmerksamkeit für Produkte und/oder Unternehmen
zu wecken. Es gibt aber auch Fahrzeuge, deren hauptsächlicher bzw.
einziger Zweck die Werbewirkung ist, z. B. indem sie mit entsprechender
Beschriftung an exponierter Stelle geparkt und dort stehen gelassen
werden oder als Promotionfahrzeug dienen.
Sicherheit und technische Überprüfung
LKW sind durch ihre Teilnahme am Straßenverkehr auch gewissen
Sicherheits- und Unfallrisiken ausgesetzt bzw. verursachen diese, z.
B. durch:
* Nichtbeachtung der vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten
* mangelnder Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden LKW
* mangelnde Ladungssicherung
* tranportierte Gefahrstoffe (z. B. giftige, leicht entzündliche
oder explosive Substanzen)
* mangelnde Wartung und Pflege des Fahrzeugs (z. B. verschlissene Bremsbeläge,
abgefahrene Reifen)
* unter Terminstress stehende Fahrer
* Unübersichtlichkeit des Fahrzeugs (insbesondere beim Rangieren
und Rückwärtsfahren)
* Toter Winkel (insbesondere beim Abbiegen gefährlich für
Fußgänger und Radfahrer, eine Sicherheitsvorkehrung besteht
im vorgeschriebenen Seitenunterfahrschutz)
* mangelnde Beleuchtung abgestellter LKW
* große Masse der LKW, die zu großen Gefahren für kleinere
und leichtere Verkehrsteilnehmer bei Zusammenstößen führt
* Feinstaub- und Rußemissionen
Technische Überprüfung in Deutschland
In Deutschland unterliegen alle gewerblich genutzten Fahrzeuge, also
auch LKW, der jährlichen Haupt- und Abgasuntersuchung durch den
TÜV oder eine andere anerkannte Kfz.-Sachverständigenorganisation
(wobei die Abgasuntersuchung auch von einer zugelassenen Werkstatt vorgenommen
werden kann).
LKW und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 10
t oder mehr benötigen außerdem ein Prüfbuch und müssen
jährlich zu einer Sicherheits-Prüfung. Diese kann von einer
zugelassenen Werkstatt durchgeführt werden.
Technische Überprüfung in Österreich
In Österreich ist der LKW so wie alle anderen Kraftfahrzeuge der
§ 57a Begutachtung zu unterziehen (allerdings jährlich) und
bekommt das Pickerl. Noch in den 1990er Jahren mussten die LKW nicht
wie die PKW zu einer Überprüfung in eine Werkstatt, sondern
wurden jährlich bei Prüfanstalten der jeweiligen Landesregierung
vorgeladen.
EG-Kontrollgerät (Tachograph)
Alle gewerblich genutzten LKW ab einem zulässigen Gesamtgewicht
von mehr als 3,5 t müssen nach EU-Recht mit einem so genannten
EC-Tachographen, (alt: Fahrtenschreiber; neu: EG-Kontrollgerät)
und mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgestattet sein. Diese müssen
alle zwei Jahre auf Unversehrtheit (Manipulationssicherheit) und angemessene
Genauigkeit überprüft und gegebenenfalls repariert und/oder
neu kalibriert werden. Das Kontrollgerät dient zur Aufzeichnung
der Fahrgeschwindigkeit zu der genauen Uhrzeit, der zurückgelegten
Wegstrecken, der Lenk-, Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeiten sowie
deren Unterbrechungen, die von der Besatzung getätigt werden.
Seit dem 1. Mai 2006 müssen alle neuen LKW statt mit elektronischen
Fahrtenschreibern (Tachograph) mit einer digitalen Black-Box ausgestattet
sein, die 365 Tage aufzeichnet, und mit einer persönlichen Fahrerkarte
(Chipkarte), die 28 Tage, Lenk- und Ruhezeiten,- Arbeitsbereitschaften-
und Bereitschaftsdienst sowie die Geschwindigkeit der letzten 24 Stunden
speichert. Diese neuen digitalen Dokumentationen sollen wesentlich manipulationssicherer
als die bisherigen Aufzeichnungen auf einer Tacho- bzw. Diagrammscheibe
sein. Da der Fahrerwechsel mit der Fahrerkarte unbürokratisch schnell
vor sich geht (beim alten EG-Kontrollgerät musste immer die Fahrtenschreiberscheibe
neu ausgefüllt, umgelegt oder mit neuen Eintragungen versehen werden)
sind zahlreiche Sonderegelungen bzw. Kontrollgerätbefreiungen z.
B. für Feuerwehrfahrzeuge und Linienbusse aber auch Sonderfahrzeuge,
die von der Lenk- und Arbeitszeit-Aufzeichnungspflicht befreit sind,
derzeit auf dem Prüfstand. Ein Hauptgrund für die Befreiung
von der Kontrollpflicht durch Einlegen einer Fahrtenschreiberscheibe
in das Kontrollgerät war nämlich der damit verbundene Zeit-
und Arbeitsaufwand, der im elektronischen Zeitalter wegfällt.
Elektronik im LKW
Die meisten neuen LKW-Typen sind heute bzw. werden demnächst mit
umfangreicher Elektronik ausgestattet, z. B.:
* RFID-Verfahren
* GPS
* Galileo-Satellitennavigationssystem (ab ca. 2010)
* UMTS
* Bremsassisten (ABS, etc)
* Anfahrassistenten, (EPS, etc)
* ACC Abstandsregeltempomat
* ASR Antriebsschlupfregelung
* EBS Elektronisches Bremssystem
* ESP Elektronisches Stabilitätsprogramm
* Reifensensoren
* elektronische Einspritzanlage
* digitales Motormanagement
* Active Brake Assist- Notfallbremse
* Abstandsradar
* Tempomat
* Automatik-Retardergetriebe
* elektronische Deichsel zu vorausfahrenden LKW
* elektronische Lenkung
* Joystick bzw. Steuerknüppel
* Multifunktions-Bordcomputer
* automatische Navigationsübermittlung und Auftragserteilung
* Kameras für die Abstands- und Umgebungserfassung
* Computergestützte Ultraschalltechnik
* LKW-Mautsysteme
* Digitaler Tachograph
LKW können heute schon selbstständig z. B. in Container-Terminals
Sattelauflieger am Rampentor andocken und via Satellit aufzunehmende
Auflieger identifizieren. Auch das Auf- und Abkuppeln kann mittlerweile
automatisiert erledigt werden. Die Verbreitung dieser modernen Techniken
nimmt stetig zu. Der elektronisch aufgerüstete LKW (und damit sein
Fahrer) kann heute auch durch mobile bzw. stationäre Erfassungscomputern
überwacht werden, die z. B. Geschwindigkeit, Abstand zum vorausfahrenden
Fahrzeug, Lenk-, Ruhe-, und Arbeitszeiten erfassen, wobei für die
Behörden eine große Menge von Daten gesammelt wird.
Diese Entwicklung könnte zum einen im Hinblick auf den verfassungsrechtlich
geschützten Grundsatz der informationellen Selbstbestimmung bedenklich
sein. Andererseits könnte es auch passieren, dass im automatisierten
Lkw der Fahrer überflüssig wird, wenn die Technik auf der
Straße auch einmal so gut funktioniert wie in zahlreichen abgeschlossenen
Industrieanlagen und Häfen der Welt, in denen Waren und Container
nur noch vollautomatisch und ohne Personal durch fahrerlose Transportsysteme
bewegt und sortiert werden.
Artikel Lastkraftwagen. In: Wikipedia, Die freie
Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 4. Mai 2007, 14:12 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Lastkraftwagen&oldid=31354494
(Abgerufen: 7. Mai 2007, 12:09 UTC)
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